Qualitätsindikatoren im Österreichischen Spitalssystem

Die IQIs (Inpatient Quality-Indicators; Spitalsstationäre Qualitäts-Indikatoren) sind ein Vorzeigeprojekt des Gesundheitsministeriums bzw. der Spitäler. Es umfasst derzeit mehr als 100 Qualitätsindikatoren. Innerhalb der Spitäler schafft man mit den QIs Benchmarks für Ärzte, die sich dadurch besser bewusst werden, wo Verbesserungspotential besteht. Die QI-Ergebnisse werden zudem in Form von sogenannten Peer-Reviews (regionale Qualitätsbesprechungen einer entsprechenden Fachärztegruppe) besprochen. Außerhalb der Spitäler bekommt die Bevölkerung durch die standortbezogene Veröffentlichung der QIs  Info darüber, wo die beste Behandlungsqualität geboten wird. Das Gesundheitsministerium veröffentlicht die QIs laufend in über tausendseitigen Qualitätsberichten (LINK). Zusätzlich kann man auf der Homepage des Gesundheitsministeriums mit Hilfe eines Vergleichssystems benutzerfreundlich die QI-Ergebnisse einzelner Krankenhäuser miteinander vergleichen (LINK). Das Gesundheitsministerium schreibt, dass es anfänglich von vielen Spitälern Widerstände gegeben hat, die QIs auf Krankenhausebene zu  veröffentlichen, mittlerweile ist die Veröffentlichung aber allgemein anerkannt (LINK). Alles in allem ein voller Erfolg des Gesundheitsministeriums und des gesamten Gesundheitssystems, also genbauer gesagt, des Schweizer Gesundheitsministeriums und des Schweizer Gesundheitssystems…

Bezogen auf Österreich, würde der Text nach dem 4. Satz enden (bis inkl. Peer-Reviews). Peer-Reviews sind zwar groß im Kommen und sehr hilfreich für die Qualitätsarbeit in den Spitälern, aber aus Sicht der Konsumenten/Patienten ist und die Schweiz weit voraus. So werden im A-IQI-Qualitätsbericht der Bundes-Zielsteuerungskommission (62 Seiten, LINK) QIs nur in Form von Bundesdurchschnittswerten angeführt. Als Zusatzinformation bekommt man lediglich die Anzahl der Standorte, wo es “statistische Auffälligkeiten” (Qualitätsprobleme) gibt. Diese Vorgehensweise schafft aber eher Verunsicherung, weil man nicht weiß, um welche Standorte es sich dabei handelt. Vereinfacht lautet die Aussage der Bundes-Zielsteuerungskommission: “Es gibt an einigen Standorten Qualitätsprobleme, wir wissen sogar wo, aber wir sagen es euch nicht!”

Ergänzend: Für den Umfang (überspitzt: “Zensur”) des Qualitätsberichts ist die Bundes-Zielsteuerungskommission (jeweils 4 Länder-, Bundes- und Kassen-Vertreter) verantwortlich, nicht die Mitarbeiter, die ihn erstellt haben.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.