Gesundheitsreform: Es wird Zeit die Ausgabengrenzen abzusenken (rückwirkend)

In den Beiträgen 23 (LINK) und 28 (LINK) wurde ja bereits darauf hingewiesen. Und der Rechnungshof hat bereits im März 2013 darauf hingewiesen (LINK). Die Ausgabengrenzen, die im Zuge der Gesundheitsreform für den ambulanten und den spitalstationären Sektor für die Jahre 2012 bis 2016 (offiziell nur für 2014 bis 2016) festgelegt wurden, sind deutlich zu hoch angesetzt. Für die Jahre 2012 und 2013 wurden die “endgültigen Rechnungsabschlüsse” bis jetzt nicht nachträglich in die Bundeszielsteuerung eingearbeitet. Stattdessen beließ man es bei den zu hohen Ausgabenschätzungen für diese beiden Jahre. Für die Jahre 2014 bis 2016 wollte man die Ausgabensteigerungen mit dem Wachstum des nominalen BIP begrenzen. Dafür wurden allerdings zu optimistische Wachstumsprognosen angestellt. Das prognostizierte tatsächliche nominale BIP-Wachstum liegt für den betreffenden Zeitraum etwa 1/3 unter den Annahmen von Bund/Länder/Krankenkassen. Das propagierte Ziel von Bund/Ländern/Krankenkassen, die ambulanten und spitalstationären Gesundheitsausgaben mit dem nominalen BIP-Wachstum zu begrenzen bzw. die Gesundheitsausgaben-Quote konstant zu halten, wird unter diesen Umständen deutlich verfehlt werden. Die Gesundheitsausgaben-Quote für den spitalsstationären und ambulanten Sektor wird von 5,8% (2011) auf 6,3% (2016) steigen,  sofern die Ausgabengrenzen nicht nachträglich abgesenkt werden. Aktuell sind die Ausgabengrenzen für den Zeitraum 2012 bis 2016 um 5,7 Mrd. Euro zu hoch angesetzt und für die offizielle Spanne der Bundeszielsteuerungs-Finanzziele (2014 bis 2016) um 4,4 Mrd. Euro. In Abb. 1 sieht man die tatsächlichen Ausgabengrenzen (B-ZV) im Vergleich zu den erforderlichen Ausgabengrenzen (nom. BIP-Wachstum), um die Gesundheitsausgaben-Quote konstant zu halten.

Abb. 1: Ausgabengrenzen
Quelle: Bundeszielsteuerungsvertrag, OeNB, eigene Berechnungen

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