Krankenkassenverwaltungskosten (Teil 2, 3): Deutlich teurer als offiziell ausgwiesen und teurer als deutsche Kassen

Krankenkassenverwaltungskosten (Teil 2, 3): Deutlich teurer als offiziell ausgwiesen und teurer als deutsche Kassen

Zusammenfassung: Offiziell betrug die Verwaltungskosten-Quote der öst. Krankenkassen 2013 2.8%, tatsächlich waren es jedoch (zumindest) 6.1%. Die öst. Kassen verwalten somit 0.4 %-Punkte teurer als deutsche Krankenkassen (2013: 5.7%). Die Aussagen des stv. WGKK-Obmanns, Manfred Anderle (LINK), dass im österreichsichen Gesundheitssystem 98 von 100 Euro den Patienten zugute kommen und dass öst. Krankenkssen günstiger verwalten als deutsche Krankenkassen, können somit nicht bestätigt werden.

Beitrag

In Beitrag 35 (LINK) wurde angedeutet, dass die häufig propagierte Verwaltungskostenquote der österreichischen Krankenkassen (2,8%) zu niedrig sein muss, da die 7.832 Kassenmitarbeiter sonst deutlich unter dem ö. Durchschnittsverdienst bezahlt werden würden. Natürlich verdienen die Kassenmitarbeiter nicht so wenig, wie die offiziell ausgewiesenen Zahlen vermuten lassen. Die Erklärung ist simpel, die Kassen weisen nämlich offiziell nur etwa 2/3 der tatsächlichen Verwaltungskosten aus.

Nötige Anpassungen um Vergleich mit Deutschland herstellen zu können

Um auf eine glaubhafte öst. Kassen-Verwaltungskosten-Quote zu kommen und einen Vergleich mit dem deutschen GKV-System herstellen zu können,…

a) …müssen bei den österreichischen Krankenkassen-Verwaltungskosten einige Positionen hinzugerechnet werden (Gebäudeabschreibungen, sonstige Aufwendungen, Quersubventionen durch Ersätze).

b) …ist bei den Gesamtausgaben ein Abzug von Positionen nötig, die reine Durchlaufposten darstellen (Überweisungen an den Krankenanstalten-Fonds bzw. Ausgleichs-Fonds, Rücklagenzuweisungen) und somit nicht von den Kassen gesteuert werden  – im Gegensatz zu den “steuerbaren Ausgaben”.

Tatsächliche Verwaltungskosten-Quote

Nach den Anpassungen der Verwaltungsausgaben und der Gesamtausgaben steigt die Verwaltungskosten-Quote der österreichischen Krankenkassen von 2,8% (=440/15562) auf 6,1% (=682/11170) an. Damit liegt sie um 0,4%-Punkte über Verwaltungskosten-Quote (5,7%) der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – siehe Abb. 1. Dabei handelt es sich allerdings nur um einen Mindesthöhe für die österreichsichen Kassen-Verwaltungskosten-Quote. Grundsätzlich müssten von den Gesamtausgaben noch einige weitere Durchlaufposten (zB: Ambulanz-Pauschale) abgezogen werden, die jedoch in der Hauptverbandsstatistik nicht explizit aufgelistet werden. Experten orten zudem noch deutlich mehr Bürokratie im System (LINK). Die Aussagen des stv. WGKK-Obmanns, Manfred Anderle, dass im österreichsichen Gesundheitssystem 98 von 100 Euro den Patienten zugute kommen und dass öst. Krankenkssen günstiger verwalten als deutsche Krankenkassen, können somit nicht bestätigt werden.

Abb. 1: Verwaltungsausgaben der Kassen

 

 Erklärungen:

Quersubventionierung über Ersätze für gemeischaftliche Beitragserhebung

Ö. Krankenkassen weisen 300 Mio. Euro ihrer Verwaltungsausgen offiziell nicht aus, da es sich dabei um Verwaltungsleistungen handelt, die anderen Gebietskörperschaften (zB: Pensionsversicherung) zuzurechnen sind – gemeinschaftliche Beitragserhebung. Die Vorgehensweise ist prinzipiell in Ordnung, es stellt sich jedoch die Frage, ob die Krankenkassen den anderen Gebietskörperschaften für die gemeinschaftliche Beitragserhebung zu hohe Aufwände (“Ersätze”) verrechnen. Die Vermutung liegt nahe, wenn man mit den deutschen Krankenkassen vergleicht. Diese bekommen nämlich für die gemeinschaftliche Beitragserhebung lediglich 27 Euro je Versicherten ersetzt, während ö. Krankenkassen mittlerweile schon knapp 37 Euro je Vers. lukrieren – siehe Abb. 2. Dementsprechend kann davon ausgegangen werden, dass ö. Krankenkassen bei der Abgeltung für die gemeinschaftliche Beitragserhebung zumindet mit 81 Mio. Euro quersubventioniert werden. Sollte es sich (entgegen meiner Argumentation) dabei um keine Quersubventionen handeln und die Höhe der Ersätze gerechtfertigt sein, stellt sich wiederum die Frage, ob die gemeinschaftliche Beitragshebung überhaupt Effizienz-Vorteile bringt, da die Ersätze seit 2004 mit 62% deutlich stärker gestiegen sind als die Krankenkassen-Nettoverwaltungsausgaben (+26%).

Abb. 2: Ersätze für gemeischaftliche Beitragserhebung

Steuerbare Ausgaben

Laut Monitoring-Bericht zur Bundeszielsteuerung betragen die steuerbaren Ausgaben der Krankenkassen gerade einmal 8.8 Mrd. Euro. Bei der Berechnung der Verwaltungskosten-Quote greifen die Kassen jedoch auf 15.6 Mrd. Euro Gesamtausgaben zurück. Korrekterweise müssen von den 15.6 Mrd. aber alle nicht-steuerbaren Durchlaufposten herausgerechnet werden. Bei “Überweisungen an den Krankenanstalten-Fonds” (4.3 Mrd. Euro) handelt es sich um den wichtigsten Posten, der von den 15.6 Mrd. abgezogen werden muss. Denn die ö. Krankenkassen übernehmen im stationären Bereich weder Steuerungs- noch Kontrollaufgaben wahr – im Gegensatz zu deutschen Krankenkassen. Nach dem Abzug weiterer Positionen (Ausgleichsfonds-Übeweisungen, Rücklagen-Zuweisungen) kommt man zumindest auf 11.2 Mrd. Euro steuerbare Ausgaben. Grundsätzlich könnten noch weitere Durchlaufposten rausgerechnet werden (zB: Ambulanz-Pauschale), diese werden jedoch nicht in der Hauptverbandsstatistik veröffentlicht.

Gebäudeabschreibungen

Interessant ist auch, dass die österreichischen Krankenkassen bei der Berechnung der Verwaltungskosen Gebäudeabschreibungen nicht berücksichtigen. Diese Vorgehensweise ist in sämtlichen Branchen unüblich.

 

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