AUVA-Reförmchen: die Regierung ist das erste mal in die Knie gegangen, eigentlich völlig unnötig – kein Mensch braucht die AUVA

Die Regierung ist bei der AUVA, der wohl größten Privilegien-Hochburg innerhalb Sozialversicherung, unnötigerweise in die Knie gegangen. Was überraschend ist, denn keine andere öffentliche Versicherungsanstalt ist in den letzten Jahren durch derartiges Funktionärsversagen (Römer, Silvan,…) aufgefallen. Zudem leben die AUVA und ihre Unfallkrankenhäuser in erster Linie von Behauptungen, die sie bis dato nicht belegt haben. Bestes Beispiel: ob die UKHs tatsächlich gute Qualität liefern, kann nur anhand einer objektiven Qualitätsmessung, wie A-IQI (LINK),  ermittelt werden. Aber daran nehmen die UKHs – aus welchen Gründen auch immer – nicht teil, im Gegensatz zu den Unfall- und Orthopädie-Abteilungen der Fondsspitäler.

Überdurchschnittliche Gehälter in den UKHs

Wenn die Gewerkschaften, die sich bis vor einem Jahr noch das Aus der Unfallversicherung vorstellen konnten, im Ö1-Abendjournal (13.08.2018) bei den Regierungsplänen zur AUVA von einer „Umverteilung von unten nach oben“ (Annahme: von AUVA zu Unternehmen) sprechen, dann ist das wohl an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten. Denn die SV-eigenen-Krankenhäuser (UKHs und Hanusch-KH) sind aufgrund ihrer Luxus-Kollektivverträge (Dienstordnung B) die Gehaltsparadiese in der öffentlichen Spitalslandschaft schlechthin – im Schnitt 20% mehr Gehalt als ihre Kollegen in den Fondsspitälern. Von diesen UKH-Supergagen kann der durchschnittliche Unternehmer, der von AUVA/ÖGB mit „oben“ gemeint war, sowieso nur träumen. Aber in die elitären Sphären der AUVA/ÖGB hat sich offensichtlich noch nicht durchgesprochen, dass nicht jeder Unternehmer ein multinationale Heuschrecke ist, wie beispielsweise der BAWAG-Käufer Cerbarus. Im Schnitt liegt das durchschnittliche, beitragspflichtige Einkommen von SVA-Versicherten gerade mal 15.000 Euro – pro Jahr, nicht pro Monat.

Abb. 1: Gehälter in Wiener KHs und UKHs

Keine Behandlungsqualitätsmessung in den UKHs

Aber wenn man im Umfeld der AUVA eines kann, dann Behauptungen aufstellen. Die AUVA-Bediensteten sind ja nicht nur die „Ärmsten der Ärmsten“, sondern in den UKHs ist auch die Behandlungsqualität so super – angeblich. Natürlich, bei entsprechend hohen Fallzahlen kann man in der Regel von besserer Behandlungsqualität ausgehen, ABER mit Zahlen belegt hat man das seitens der AUVA/UKHs bisher noch nicht. Zwar gibt seit 2013 eine bundesweite KH-Qualitätsmessung (A-IQI), daran nehmen aber nur die Fondspitäler teil. Ja wo kämen wir da hin, wenn sich die „elitären“ UKHs mit „stinknormalen“ Unfallstationen der Fondsspitäler, wie beispielsweise der des LKH Mistelbach, objektiv vergleichen müssten. Da frönt man sich lieber weiterhin dem Narzissmus, sprich: waun mia sogen, mia san guad, daun samma a guad!

Vier Bundesländer kommen ganz gut ohne UKHs aus

Überdurchschnittlich teures und sich selbstüberschätzendes Personal werden auch die Gründe dafür sein, weshalb sich die Budnesländer zuletzt nicht gerade um die UKHs gerissen haben. Solche Spitäler bringen in der Regel nur Probleme. In vier Bundesländern – Burgenland, NÖ, Tirol und Vorarlberg –  hat sich die Frage zu einer Übernahme von UKHs zumindest nie gestellt, dort kommt man bei der Unfallversorgung nämlich auch ganz gut ohne die selbsternannten Superkrankenhäuser aus.

Teure Verwaltung in der Unfallversicherung

Putzig war die Gewerkschaft im Abendjournal ja auch bei der AUVA-Verwaltung, denn hier sind Einsparungen  offensichtlich völlig unmöglich.  Soooo eiiiiin Blödsinn. Die Unfallversicherung ist nicht nur die mit Abstand teuerste Sparte in der Sozialversicherung, die UV ist auch die einzige Sparte, in der die Verwaltungsquote seit 2011 wieder kontinuierlich ansteigt (2011: 7,4%; 2016: 7,7%). Ein professioneller Sanierer hätte sicher eine riesen Freude, diesen aufgeblähten, monopolisitischen Verwaltungsapparat zurecht zu stutzen.

AUVA: 10mal so viel Reinvermögen wie gesetzlich vorgeschrieben

Dass die Gehälter in den UKHs so hoch sind und die Verwaltungsquote – gegen den allgemeinen Trend in der SV – wieder ansteigt, könnte auch daran liegen, dass in der AUVA mehr als zehnmal so viel Vermögen (1,1 Mrd. Euro Reinvermögen) konzentriert ist als gesetzlich vorgeschrieben (0,1 Mrd. Euro Leistungssicherungsrücklage). Der hohe Vermögensstand liegt am berufsbedingten Trend, dass Arbeitsunfälle seit Jahrzehnten zurückgehen, während die Beiträge nie gesenkt wurden. Hier hätte das AUVA-Management schon seit längerem von sich aus auf Beitragssenkungen hinwirken können. Aber stattdessen hat man offensichtlich lieber in eine aufgeblähte Verwaltung und Supergagen  „investiert“. Dass dieses Management nicht zu Gänze ausgetauscht wird, ist eigentlich überhaupt nicht nachvollziehbar und im Grunde genommen eine Verhöhnung der Beitragszahler.

Abb. 2: Rücklagen der AUVA 2016

Reformoptionen in der AUVA

Es ist echt ewig schade, dass die Regierung mit diesem AUVA-Privilegiensumpf nicht endgültig Schluss gemacht hat. Die Auflösung der AUVA hat sich ja auch die Gewerkschaft bis vor einem Jahr noch vorstellen können. Sämtliche Aufgaben der AUVA könnte man auf die restlichen, viel effizienteren SV-Trägern und auf das Arbeitsinspektorat aufteilen  –  KV: Finanzierung der Unfallheilbehandlung, Entgeltfortzahlung; PV: Auszahlen der Renten und Finanzierung der Reha; Arbeitsinspektorat: Prävention. Die Reha-Einrichtungen und die UKHs hätten ganz leicht von anderen Trägern übernommen werden können, davon abgesehen, dass Spitalsfinanzierung und Spitalsträgerschaft in einer Hand ohnehin nicht wünschenswert ist. Das Problem ist allerdings das überdurchschnittliche Gehaltsniveau. Hier stellt sich die Frage, ob man nicht in den Ausbau der Unfallstationen in den Fondsspitälern investieren sollte, gleichzeitig die UKHs zurückfährt und mittelfristig schließt. Denn Privilegien  von diesem Ausmaß sind im öffentlichen Bereich unerträglich – von den AUVA/UKH-Sonderpensionen hab ich an dieser Stelle noch gar nicht gesprochen. Das Burgenland, NÖ, Tirol und Vorarlberg zeigen ja auch vor, dass man auch ohne UKHs auskommt.

Wenn man sich dazu entschließt die Unfallversicherung aufrecht zu erhalten, muss auf jeden Fall auf die Versicherungspflicht umgestellt werden, welche es den Unternehmen (in Absprache mit den Mitarbeitern) erlaubt, alternativ zu privaten Unfallversicherungen zu wechseln. Der träge Monopolist AUVA und dessen reformunfähiges Management ist ja im Grunde genommen eine einzige Provokation für jeden Unternehmer.

PS: SPÖ/ÖGB/AK waren übrigens erst ab dem Zeitpunkt vehement gegen Reformen bei AUVA, als Regierung plante, die AUVA nicht notwendigerweise aufzulösen und stattdessen eine Senkung der Quersubventionierung in die Krankenversicherung und eine Senkung der AUVA-Beiträge in Aussicht stellte. Die ursprüngliche Einstellung SPÖ/ÖGB/AK  gegenüber der AUVA kann man sehr schön aus dem gewerkschaftlichen Studienkonzept zur LSE-Studie herauslesen – “weg damit” steht dort zusammengefasst (LINK) (siehe Text-Grafik)

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