Was steckt hinter dem BVA-Mythos: höhere Selbstbehalte, bessere Leistungen

Die Beamtenversicherung (BVA) bietet ihren Versicherten einen überdurchschnittlich guten Leistungskatalog. Die Gebietskrankenkassen können nicht mal annährend mithalten. Laut LSE-Studie, würde eine vollkommene Harmonisierung bis zu  1 Mrd. Euro kosten, jährlich! Die BVA argumentiert diesen Leistungsvorsprung mit den höheren Selbstbehalten. Das Argument stimmt aber nur sehr bedingt. Den versicherungsmathematischen Beweis ist man Seitens der BVA und des BMG zur Gänze schuldig geblieben – siehe Anfrage (LINK, Frage 2-4). Davon abgesehen kann das Selbstbehalte-Argument spätestens seit 2016 nicht mehr gelten, da die BVA damals die Selbstbehalte ohne Leistungskürzungen halbierte.

1) Was sagen die Zahlen?

Wenn man die Unterschiede bei den Pro-Kopf-Selbstbehalten (BVA 64 Euro mehr als GKK) und bei Pro-Kopf-Leistungsausgaben (BVA 351 Euro mehr als GKK) gegenrechnet, dann kommt man zu dem Ergebnis, dass nur knapp 20% der besseren BVA-Leistungen durch höhere Selbstbehalte erklärt werden können. Der Rest der besseren BVA-Leistungen ist schlichtweg auf die höheren Einkommen der Beamten zurückzuführen, woraus natürlich  höhere  Beitragseinnahmen für die BVA resultieren. Zudem versichert die BVA keine beitragssachwachen Gruppen, wie Mindestsicherungsbezieher, Arbeitslose oder Asylwerber. Diese beitragsschwächeren Gruppen sind praktisch zur Gänze bei den GKKn untergebracht (LINK).

Alles in allem erklärt sich der bessere Leistungskatalog der BVA – in Geldwert 351 Euro je Versicherten – zu 4/5 durch die beitragsstärkere Versichertenklientel und nur zu 1/5 durch höhere Selbstbehalte – siehe Abb. 1.

Abb. 1: Selbstbehalte, Verwaltung, Ausgaben, Einnahmen

 

2) Warum gibt es die Leistungsunterschiede?

Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen. Das österreichische, berufsständische Kassensystem ist, verglichen zu anderen Kassensystemen (CH, D, NL), extrem ungerecht und unsolidarisch. Es fehlt ein umfassender Finanzkraftausgleich zwischen den Krankenkassen, der finanzielle Unterschiede/Nachteile ausgleicht, für die die Kassen nichts können (z.B.: Alter, Einkommen, Morbidität). Zudem können die Versicherten in modernen Kassensystemen ihre Krankenkasse frei wählen. Damit ist garantiert, dass jeder die Kasse bzw. bestmögliche Leistung erhält, die gewünscht wird.

3) Wo fließen die überschüssigen Beitragseinnahmen der BVA sonst noch hin?

Zurück zur BVA. Die höheren BVA-Beitragsnahmen fließen aber nicht ausschließlich in bessere Leistungskataloge.

So konnte es sich die BVA in letzten Jahren leisten, einen doppelt so teuren Verwaltungsapparat aufzubauen (2016: BVA: 114 Euro je Kopf; GKK 67 Euro). Bei den Verwaltungsausgaben je Kopf ist die Schere zwischen BVA und GKK seit 2010 sogar deutlich aufgegangen (siehe Abb. 2)

Aber trotz des Luxus-Leistungskatalogs und der teuren Verwaltung, schafft es die BVA in der Regel noch Überschüsse zu erzielen. Damit werden im beispielsweise Bautätigkeiten finanziert, die sich in den gestiegenen Abschreibungen für das Anlagevermögen widerspiegeln – siehe Abb. 3. Aber auch der Vermögensberg als Ganzes wächst. Zwar haben hier die GKKn in den letzten Jahren etwas aufgeholt, die BVA liegt jedoch mit 1022 Euro Reinvermögen je Kopf weiterhin deutlich vor den GKKn (165 Euro je Kopf) – siehe Abb. 4.

Abb. 2: Verwaltung je Versicherter

 

Abb. 3: AV-Abschreibungen je Versicherter

 

Abb. 4: Reinvermögen je Versicherter

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.